Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1970 - 3 StR 87/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,6687
BGH, 08.07.1970 - 3 StR 87/70 (https://dejure.org/1970,6687)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1970 - 3 StR 87/70 (https://dejure.org/1970,6687)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1970 - 3 StR 87/70 (https://dejure.org/1970,6687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,6687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung - Anspruch auf die erstrebte Bereicherung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BGH, 08.07.1970 - 3 StR 87/70
    Dennoch könnte ihm möglicherweise eine entsprechende Absicht gefehlt haben, wenn er mit der Wegnahme nur die Herstellung des nach seiner Meinung rechtmäßigen Zustandes erstrebt hätte (vgl. BGHSt 17, 87 und BGH, Urt. vom 15. November 1961 - 2 StR 463/61).
  • BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1970 - 3 StR 87/70
    Zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 249 StGB gehört ein Handeln des Täters in der Absicht, sich - und nicht einem anderen - eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zuzueignen (BGH, Urt. v. 24. Juli 1953 - 3 StR 160/53).
  • BGH, 15.11.1961 - 2 StR 463/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1970 - 3 StR 87/70
    Dennoch könnte ihm möglicherweise eine entsprechende Absicht gefehlt haben, wenn er mit der Wegnahme nur die Herstellung des nach seiner Meinung rechtmäßigen Zustandes erstrebt hätte (vgl. BGHSt 17, 87 und BGH, Urt. vom 15. November 1961 - 2 StR 463/61).
  • BGH, 03.09.1986 - 3 StR 393/86

    Unzureichende Substantiierung der Zueignungsabsicht in den Urteilsgründen

    Diese Feststellungen schließen nicht aus, daß der Angeklagte selbst keine eigene Zueignungsabsicht hatte, sondern daß er Eddi lediglich bei der Tat helfen wollte (vgl. BGHSt 4, 236; BGH GA 1953, 83; 1959, 373; BGH, Urteil vom 8. Juli 1970 - 3 StR 87/70 - und vom 20. Mai 1986 - 1 StR 224/86 = JZ 1986, 764).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht