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BGH, 08.07.1970 - 3 StR 87/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung - Anspruch auf die erstrebte Bereicherung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61
Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung
Auszug aus BGH, 08.07.1970 - 3 StR 87/70
Dennoch könnte ihm möglicherweise eine entsprechende Absicht gefehlt haben, wenn er mit der Wegnahme nur die Herstellung des nach seiner Meinung rechtmäßigen Zustandes erstrebt hätte (vgl. BGHSt 17, 87 und BGH…, Urt. vom 15. November 1961 - 2 StR 463/61). - BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.1970 - 3 StR 87/70
Zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 249 StGB gehört ein Handeln des Täters in der Absicht, sich - und nicht einem anderen - eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zuzueignen (BGH, Urt. v. 24. Juli 1953 - 3 StR 160/53). - BGH, 15.11.1961 - 2 StR 463/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.1970 - 3 StR 87/70
Dennoch könnte ihm möglicherweise eine entsprechende Absicht gefehlt haben, wenn er mit der Wegnahme nur die Herstellung des nach seiner Meinung rechtmäßigen Zustandes erstrebt hätte (vgl. BGHSt 17, 87 und BGH, Urt. vom 15. November 1961 - 2 StR 463/61).
- BGH, 03.09.1986 - 3 StR 393/86
Unzureichende Substantiierung der Zueignungsabsicht in den Urteilsgründen
Diese Feststellungen schließen nicht aus, daß der Angeklagte selbst keine eigene Zueignungsabsicht hatte, sondern daß er Eddi lediglich bei der Tat helfen wollte (vgl. BGHSt 4, 236;… BGH GA 1953, 83; 1959, 373; BGH, Urteil vom 8. Juli 1970 - 3 StR 87/70 - und vom 20. Mai 1986 - 1 StR 224/86 = JZ 1986, 764).